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   BAG, 16.12.1993 - 6 AZR 176/93   

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https://dejure.org/1993,19771
BAG, 16.12.1993 - 6 AZR 176/93 (https://dejure.org/1993,19771)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1993 - 6 AZR 176/93 (https://dejure.org/1993,19771)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 6 AZR 176/93 (https://dejure.org/1993,19771)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beihilfeanspruch für Heimunterbringung eines Kindes - Ermessen des Arbeitgebers für die Schaffung einer Beihilferegelung für Arbeiter - Grundsätzliche Gleichstellung von Lohnempfängern und pflichtversicherten Angestellten in der Bekanntmachung der Arbeitsverwaltung Nr. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 685/92

    Nachrang der Sozialhilfe gegenüber dem Beihilfeanspruch

    Auszug aus BAG, 16.12.1993 - 6 AZR 176/93
    Da die Geltendmachung hier in der Übersendung der Aufstellung über die entstandenen Kosten zu sehen ist (vgl. Senatsurteile vom 24. September 1992 - 6 AZR 307/91 - n. v. und vom 15. Juli 1993 - 6 AZR 685/92 - AP Nr. 2 zu Nr. 1 Beihilfevorschriften, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen), die der Kläger nach dem 16. März 1991 erhalten hat, ist die Frist des § 13 Abs. 3 BVO NW nicht verstrichen.

    Da die Fälligkeit der Forderung erst zu diesem Zeitpunkt eingetreten ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 1993 - 6 AZR 685/92 -, aaO), ist der Anspruch auch nicht verjährt.

    Durch die Überleitung des Unterhaltsanspruchs der Tochter Gabriele gegen den Kläger sind diesem Aufwendungen im Sinne der BVO NW entstanden (vgl. im einzelnen Senatsurteil vom 15. Juli 1993 - 6 AZR 685/92 -, aaO).

  • BAG, 18.01.1983 - 3 AZR 520/80

    Beihilfeanspruch - Vertragliche Verweisung auf BAT - Anstellungsvertrag -

    Auszug aus BAG, 16.12.1993 - 6 AZR 176/93
    Als reine Verweisungsnorm bezieht sich diese Vorschrift, ebenso wie § 40 BAT (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1983 - 3 AZR 520/80 - AP Nr. 2 zu § 40 BAT), lediglich auf bereits vorhandene Beihilferegelungen des tarifgebundenen Arbeitgebers.
  • BAG, 24.09.1992 - 6 AZR 307/91

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Beihilfeanspruchs - Jahresfrist nach

    Auszug aus BAG, 16.12.1993 - 6 AZR 176/93
    Da die Geltendmachung hier in der Übersendung der Aufstellung über die entstandenen Kosten zu sehen ist (vgl. Senatsurteile vom 24. September 1992 - 6 AZR 307/91 - n. v. und vom 15. Juli 1993 - 6 AZR 685/92 - AP Nr. 2 zu Nr. 1 Beihilfevorschriften, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen), die der Kläger nach dem 16. März 1991 erhalten hat, ist die Frist des § 13 Abs. 3 BVO NW nicht verstrichen.
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